Baumfällungen
Vom 1. März bis 30. September is a Ruh…
… denn dann brühten die Vögel und deshalb sind Baumfällungen und Gehölzfällarbeiten in dieser Zeit bundesweit untersagt. Der Wald selbst ist davon ausgenommen und bei Notfällen (Verkehrssicherung) darf natürlich eingegriffen werden.
Möchten Sie Bäume fällen lassen, brauchen Sie die Genehmigung Ihrer Gemeinde. Hier greift das Bundesnaturschutzgesetz und die Baumschutzverordnung. Bei der Einholung der nötigen Genehmigungen helfen wir Ihnen gerne. Auß
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Durch unseren Fuhrpark, Spezialmaschinen und Profigeräte sind wir in der Lage, jede Baumgröße für Sie zu fällen. Mit Hilfe von Ablasstechniken können große Bäume auch in schwierigen Lagen sicher und ruhig abgetragen werden. Mit der Wurzelstockfräse entfernen wir auch Baumstümpfe und den größten Teil der Wurzel, so dass der Baum nicht nachtreiben kann. Nach der Fällung wird Ihr Schnittgut von uns selbstverständlich fachgerecht entsorgt und Ihre Grünfläche „besenrein“ hinterlassen. Hier ein paar Eindrücke für Sie: